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Worttrennung:
- Zahn·heil·kun·de·ge·setz, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zahnheilkundegesetz (Info)
Bedeutungen:
- nichtamtliche Bezeichnung der staatlichen Vorschrift zur Regelung der berufsmäßigen Ausübung der Zahnheilkunde
Abkürzungen:
- ZHG
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Zahnheilkunde und Gesetz
Synonyme:
- Kurzbezeichnung von: ‚Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde‘
Gegenwörter:
- Heilpraktikergesetz, Ärztegesetz
Oberbegriffe:
- Gesetz
Beispiele:
- Wer in der Bundesrepublik Deutschland die Zahnheilkunde dauernd ausüben will, bedarf einer Approbation als Zahnarzt nach Maßgabe des Zahnheilkundegesetzes.[1]
Übersetzungen
nichtamtliche Bezeichnung für das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
- Wikipedia-Artikel „Zahnheilkundegesetz“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zahnheilkundegesetz“
Quellen: