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Worttrennung:
- Zi·vil·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zivilrecht (Info)
Bedeutungen:
- Jura: das allgemeine Privatrecht; die die Bürger (im Sinne von Privatpersonen bzw. natürlichen Personen) und die privatrechtlichen juristischen Personen betreffenden Rechtsnormen, aber nur solange und soweit die Rechtssubjekte nicht im Unterordnungsverhältnis zur öffentlichen Gewalt stehen
Abkürzungen:
- ZR
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus zivil und Recht
Synonyme:
- Bürgerliches Recht
Gegenwörter:
- Strafrecht
Oberbegriffe:
- Privatrecht
Unterbegriffe:
- Personenrecht, Stellvertretung, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht
Beispiele:
- „Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.“[1]
- „Als Auflage bezeichnet man im deutschen Zivilrecht eine Bestimmung, die zu einem Rechtsgeschäft hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Leistung verpflichtet sein soll.“[2]
- Das Verwaltungsverfahrensgesetz enthält zwar auch die Bürger betreffende Rechtsnormen – zum Beispiel Beteiligungs- und Antragsrechte, gehört aber nicht zum Zivilrecht, sondern zum öffentlichen Recht.
- „Das ist aber nicht der Fall, er hat keine Ahnung ob das geht, das ist Zivilrecht, und da ist er schon zu lange raus.“[3]
Übersetzungen
allgemeines Privatrecht, das die Beziehungen der Bürger untereinander regelt
- Wikipedia-Artikel „Zivilrecht“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Zivilrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zivilrecht“
- Duden online „Zivilrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zivilrecht“
- The Free Dictionary „Zivilrecht“
Quellen: