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Worttrennung:
- ab·er·ken·nen, Präteritum: er·kann·te ab, Partizip II: ab·er·kannt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: aberkennen (Info), aberkennen (Info)
Bedeutungen:
- jemandem eine Fähigkeit zu etwas, (durch gerichtliches Urteil) ein Recht auf etwas, eine Auszeichnung, einen Titel oder Ähnliches absprechen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und dem Verb erkennen
Synonyme:
- (Rechtssprache:) abjudizieren; absprechen, abstreiten; (schweizerische Rechtssprache:) einstellen; entziehen, sperren, verweigern, vorenthalten, wegnehmen
Gegenwörter:
- zuerkennen
Beispiele:
- Ihm wurden durch das Urteil alle bürgerlichen Rechte aberkannt.
Wortbildungen:
- Aberkennung
Übersetzungen
jemandem eine Fähigkeit zu etwas, ein Recht auf etwas absprechen
- Wikipedia-Artikel „aberkennen“
- Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „aberkennen“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „aberkennen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „aberkennen“
- The Free Dictionary „aberkennen“