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Worttrennung:
- an·kla·gen, Präteritum: klag·te an, Partizip II: an·ge·klagt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: anklagen (Info)
Bedeutungen:
- jemanden beschuldigen, unzulänglich zu sein oder etwas Schlechtes getan zu haben
- Recht: gegen jemanden Anklage erheben
Herkunft:
- Präfixbildung aus klagen[1], belegt seit dem 13. Jahrhundert[2]
Synonyme:
- beschuldigen, bezichtigen
- Anklage erheben, Klage erheben, klagen
Beispiele:
- Ich klage ihn der Undankbarkeit an – er hat bereits mehr bekommen, als ihm zusteht!
- Der Staatsanwalt klagte ihn des Mordes an.
- Er wurde angeklagt, obwohl es keine Beweise gab.
- Frau Müller, Sie sind angeklagt, sich am Morgen des 4. März 2007 in Abwesenheit Ihres Nachbarn mittels eines Ihnen überlassenen Schlüssels Zutritt zur Wohnung Ihres Nachbarn verschafft und von dort Wertsachen entwendet zu haben.
Redewendungen:
- wer sich entschuldigt, klagt sich an
Wortbildungen:
- Angeklagter, Anklage
Übersetzungen
jemanden beschuldigen, unzulänglich zu sein oder etwas Schlechtes getan zu haben
Recht: gegen jemanden Anklage erheben
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „anklagen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „anklagen“
- The Free Dictionary „anklagen“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „anklagen“
Quellen:
- ↑ Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 3. Auflage. Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2001, ISBN 3-411-04073-4 , „klagen“, Seite 408.
- ↑ Gerd Fritz: Bedeutungswandel im Deutschen. Neuere Methoden der diachronen Semantik. Niemeyer, Tübingen 1974, ISBN 3-484-25014-3, Seite 62.