anklagen

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anklagen (Deutsch)

Person Wortform
Präsens ich klage an
du klagst an
er, sie, es klagt an
Präteritum ich klagte an
Konjunktiv II ich klagte an
Imperativ Singular klage an!
Plural klagt an!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
angeklagt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:anklagen

Worttrennung:

an·kla·gen, Präteritum: klag·te an, Partizip II: an·ge·klagt

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild anklagen (Info)

Bedeutungen:

jemanden beschuldigen, unzulänglich zu sein oder etwas Schlechtes getan zu haben
Recht: gegen jemanden Anklage erheben

Herkunft:

Präfixbildung aus klagen[1], belegt seit dem 13. Jahrhundert[2]

Synonyme:

beschuldigen, bezichtigen
Anklage erheben, Klage erheben, klagen

Beispiele:

Ich klage ihn der Undankbarkeit an – er hat bereits mehr bekommen, als ihm zusteht!
Der Staatsanwalt klagte ihn des Mordes an.
Er wurde angeklagt, obwohl es keine Beweise gab.
Frau Müller, Sie sind angeklagt, sich am Morgen des 4. März 2007 in Abwesenheit Ihres Nachbarn mittels eines Ihnen überlassenen Schlüssels Zutritt zur Wohnung Ihres Nachbarn verschafft und von dort Wertsachen entwendet zu haben.

Redewendungen:

wer sich entschuldigt, klagt sich an

Wortbildungen:

Angeklagter, Anklage

Übersetzungen

Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „anklagen
Uni Leipzig: Wortschatz-Portalanklagen
The Free Dictionary „anklagen
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „anklagen

Quellen:

  1. Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 3. Auflage. Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2001, ISBN 3-411-04073-4, „klagen“, Seite 408.
  2. Gerd Fritz: Bedeutungswandel im Deutschen. Neuere Methoden der diachronen Semantik. Niemeyer, Tübingen 1974, ISBN 3-484-25014-3, Seite 62.