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Worttrennung:
- an·schul·di·gen, Präteritum: schul·dig·te an, Partizip II: an·ge·schul·digt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: anschuldigen (Info)
Bedeutungen:
- transitiv: (jemandem) ein Vergehen zur Last legen, vorwerfen
Herkunft:
- mittelhochdeutsch aneschuldigen[1]
- gebildet aus der Partikel an als Verbzusatz und der Ableitung zum Adjektiv schuldig durch Konversion
Sinnverwandte Wörter:
- anklagen, beschuldigen, bezichtigen, inkriminieren, zeihen
Beispiele:
- Man hat ihn fälschlicherweise der Beihilfe zum Mord angeschuldigt.
Charakteristische Wortkombinationen:
- jemanden wegen etwas anschuldigen; oder nur mit Genitiv: jemanden eines Verbrechens, Vergehens, des Diebstahls, Mordes, der Vergewaltigung anschuldigen
Wortbildungen:
- Konversionen: angeschuldigt, Anschuldigen, anschuldigend
- Substantive: Anschuldigung
Übersetzungen
transitiv: (jemandem) ein Vergehen zur Last legen, vorwerfen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „anschuldigen“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „anschuldigen“
- The Free Dictionary „anschuldigen“
- Duden online „anschuldigen“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, digitalisierte und aufbereitete Ausgabe basierend auf der 2., im Akademie-Verlag 1993 erschienenen Auflage. Stichwort „Schuld: anschuldigen“