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Worttrennung:
- be·auf·tra·gen, Präteritum: be·auf·trag·te, Partizip II: be·auf·tragt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: beauftragen (Info)
Bedeutungen:
- transitiv: jemandem einen Auftrag geben; jemanden auffordern, etwas zu tun
Herkunft:
- zu Beginn des 19. Jahrhunderts abgeleitet von Auftrag, dies wiederum rückgebildet aus auftragen, was ursprünglich auf mittelhochdeutsch ūftragen → gmh „beauftragen“ zurückgeht[1]
Synonyme:
- anhalten, auffordern, befehlen, befehligen, veranlassen
Beispiele:
- Meine Freundin hat einen Techniker beauftragt, unsere Heizung zu reparieren.
- Meine Freundin hat einen Techniker damit beauftragt, unsere Heizung zu reparieren.
- Die Stadt beauftragte ihn , das Problem zu lösen.
- Die Stadt beauftragte ihn mit der Lösung des Problems.
Charakteristische Wortkombinationen:
- jemanden mit etwas beauftragen; mit etwas beauftragt sein (= etwas zum Auftrag haben)
Wortbildungen:
- Konversionen: Beauftragen, beauftragend, beauftragt
- Substantive: Beauftragung, Beauftragte, Beauftragter
Übersetzungen
transitiv: jemandem einen Auftrag geben; jemanden auffordern, etwas zu tun
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „beauftragen“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „beauftragen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „beauftragen“
- The Free Dictionary „beauftragen“
- Duden online „beauftragen“
Quellen:
- ↑ Vgl. Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 4. Auflage. Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-04074-2 , Seite 858, Eintrag „tragen“.