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Worttrennung:
- be·ge·hen, Präteritum: be·ging, Partizip II: be·gan·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: begehen (Info)
- Reime: -eːən
Bedeutungen:
- ein Objekt beschreiten, um es zu inspizieren; auf etwas zu Fuß gehen
- mit seiner Handlung gegen etwas verstoßen (z. B. gegen ein Gesetz)
- gehoben: ein Ereignis feiern, zelebrieren
Synonyme:
- verüben
Beispiele:
- Darf mein Vermieter meine Wohnung begehen und Fotos machen?
- Der frisch asphaltierte Fußweg kann noch nicht begangen werden.
- Er beging Hochverrat, als er sich weigerte, dem Befehl des Kaisers zu folgen.
- Der Jahrestag wird im ganzen Land festlich begangen.
Charakteristische Wortkombinationen:
- eine Straftat, ein Verbrechen, eine Sünde begehen
- etwas festlich, feierlich begehen
Wortbildungen:
- begehbar, Begängnis, Begehung
Übersetzungen
ein Objekt inspizieren; auf etwas gehen
mit seiner Handlung gegen etwas verstoßen
gehoben: ein Ereignis feiern, zelebrieren
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „begehen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „begehen“
- Duden online „begehen“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „begehen“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: begehren