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Worttrennung:
- bei·la·den, Präteritum: lud bei, Partizip II: bei·ge·la·den
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: beiladen (Info)
Bedeutungen:
- zusätzlich zu einer vorhandenen Ladung laden, dazulegen
- Verwaltungsgericht: (eine interessierte, berührte Partei zusätzlich) formell einladen, an einer Verhandlung teilzunehmen und so zur Beteiligten machen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel bei als Verbzusatz und dem Verb laden
Sinnverwandte Wörter:
- aufladen, zuladen
- einladen
Gegenwörter:
- ausladen
Beispiele:
- „Güter von fester Beschaffenheit (Holz, Metall oder dergleichen) oder in fester Verpackung (Kisten, Fässern oder dergleichen) dürfen beigeladen werden, es ist aber Fürsorge zu treffen, daß die Leichenkisten nicht beschädigt werden.“[1]
- „Wird eine einfache Beiladung nicht angeordnet, hat dies dennoch Folgen: Die Rechtskraft des Urt kann sich nicht nach § 121 auf den Dritten erstrecken, der nicht beigeladen wurde.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- zum Prozess, zur Verhandlung beiladen
Wortbildungen:
- Beiladung
Übersetzungen
zusätzlich zu einer vorhandenen Ladung laden, dazulegen
eine Partei formell einladen, an einer Verhandlung teilzunehmen und so zur Beteiligten machen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „beiladen“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „beiladen“
- The Free Dictionary „beiladen“
- Duden online „beiladen“
Quellen: