ges. gesch.

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ges. gesch. (Deutsch)

Bedeutungen:

gesetzlich geschützt

Beispiele:

Atomstromfilter "Murkel", Warenzeichen ges. gesch.
"Freiburger Bobbele" ges. gesch.
„Bezeichnungen, aus denen unzweideutig hervorgeht, daß sich der Schutz nur auf das Zeichen selbst, nicht auf die Ware beziehen soll, sind auch ‚Schutzmarke‘, ‚Gesetzlich geschütztes Warenzeichen‘; nicht zutreffend ‚Packung ges. gesch.‘.“[1]

Übersetzungen

Duden online „ges__gesch_
Ernst Hache, Heinz Sander, Katja Sander: Taschenlexikon Abkürzungen: Wirtschaft, Recht, Steuern, Datenverarbeitung. Expert Verlag/Linde Verlag, Renningen/Wien 1995, ISBN 978-3816910978, Seite 185

Quellen:

  1. Rudolf Busse, Joachim Starck: Warenzeichengesetz. Nebst Pariser Verbandsübereinkunft und Madrider Abkommen. 6. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 1990, ISBN 978-3110117790, Seite 225