Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes
handelsgewerblich gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes
handelsgewerblich, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man
handelsgewerblich in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort
handelsgewerblich wissen müssen. Die Definition des Wortes
handelsgewerblich wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
handelsgewerblich und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- han·dels·ge·werb·lich keine Steigerung
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: handelsgewerblich (Info)
Bedeutungen:
- nach Art eines Handelsgewerbes oder ein solches betreffend
Synonyme:
- kaufmännisch
Beispiele:
- „Weiteres Erfordernis für die handelsgewerbliche Rechtsnatur eines Betriebes dieser Art ist eben die Eintragung im Handelsregister.“[1]
- „Denn darauf liefe es hinaus, wenn man das Handelsgewerbe damit erklären wollte, daß es ein Gewerbe sei, das in kaufmännischer Weise – also handelsgewerblich – betrieben werden müsse.“[2]
- „Während für das rein gewerbliche Arbeitsverhältnis das Handelsgesetzbuch gar nicht in Betracht kommt, ist für das handelsgewerbliche Arbeitsverhältnis die Gewerbeordnung durchaus nicht ohne Bedeutung.“[3]
- „Häufig übt ein Unternehmer in seinem Unternehmen verschiedenartige Tätigkeiten aus, wobei die eine handelsgewerblicher Art ist, so daß der Unternehmer insoweit Kaufmann wäre, die andere aber nur eine sonstige gewerbliche Tätigkeit darstellt. “[4]
- „Das Gesetz hebt aus dem Kreis der Gewerbetätigkeiten einen engeren Bereich heraus, der allein als ‚kaufmännisch‘ oder ‚handelsgewerblich‘ aufgefaßt und dem HGB unterstellt wird.“[5]
Übersetzungen
nach Art eines Handelsgewerbes oder ein solches betreffend
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „handelsgewerblich“
Quellen:
- ↑ Ewald Köst: Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichts. Band 3. de Gruyter, Berlin 1954 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Friedrich Flad, Wilhelm Gadow, Eduard Heinichen: Kommentar zum Handelsgesetzbuch. de Gruyter, Berlin 1941 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Hugo Bail: Das Rechtverhältnis der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Handwerk, Industrie und Handelsgewerbe auf Grund der Reichgesetze und ihrer Ausgestaltung durch Wissenschaft und Rechtsprechung. A. W. Hayn’s Erben, Berlin 1904, Seite 3 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Willi Gross: Handelsrecht. Fall · Systematik · Lösung. Gabler, Wiesbaden 1989 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Norbert Horn: Handelgesetzbuch – Kommentar. Band 1. de Gruyter, Berlin 1995 (Zitiert nach Google Books)