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Worttrennung:
- kur·ab·ga·be·pflich·tig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: kurabgabepflichtig (Info), kurabgabepflichtig (Info)
Bedeutungen:
- die Eigenschaft habend, eine Gebühr für den Aufenthalt in einem Kurort entrichten zu müssen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Substantiv Kurabgabe und dem Suffix -pflichtig
Beispiele:
- „Kurabgabepflichtig ist, wer sich in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember aufhält und die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und Anlagen erhält, ohne dass er hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (ortsfremd).“[1]
- „Folgende nach § 2 dieser Satzung kurabgabepflichtige ortsfremde Personen sind von der Kurabgabe befreit:…“[2]
- „Kurabgabepflichtig ist, wer sich im Gebiet der Gemeinde Lohme (Erhebungsgebiet) aufhält, d.h. Unterkunft nimmt, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd) und dem die Möglichkeit zur Benutzung der öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird.“[3]
- „Die Quartiergeber, deren Bevollmächtigte oder Beauftragte und die kurabgabepflichtigen Personen haben über alle Fragen, die die Entrichtung der Kurabgabe betreffen, den Beauftragten der Stadt Auskunft zu erteilen.“[4]
- „Kurabgabepflichtig ist jeder Gast, der sich zu dem in § 2 genannten Zweck im Geltungsbereich nach Abs.1 aufhält. “[5]
Übersetzungen
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „kurabgabepflichtig“
Quellen: