mitgegangen, mitgefangen

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mitgegangen, mitgefangen (Deutsch)

Nebenformen:

mitgegangen, mitgehangen, mitgefangen, mitgehangen, mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen

Worttrennung:

·mit·ge·gan·gen, mit·ge·fan·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild mitgegangen, mitgefangen (Info)

Bedeutungen:

Personen, welche bei einer Tat dabei oder in der Nähe waren, müssen auch dafür gerade stehen, obwohl sie nicht unbedingt direkt bei der Tat mitgewirkt haben.

Beispiele:

Mitgegangen, mitgefangen! Der Bundesgerichtshof hat der Presse-Union Medien Vertriebs GmbH & Co. KG verboten, Verbrauchern ohne Auftrag eine Bestätigung für ein Zeitschriftenabonnement zu senden. Das gelte auch dann, wenn - wie im entschiedenen Fall - ein mit der Werbekampagne beauftragter Subunternehmer dabei die Hauptvertriebsfirma betrogen hat. Das Verhalten des Subunternehmers sei der Vertriebsfirma zuzurechnen. Das erst jetzt schriftlich vorliegende Grundsatzurteil erging am 17. August 2011 (Az.: I ZR 134/10). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Presse-Union muss mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen, wenn sie sich nicht an das Urteil hält.[1]

Übersetzungen

Redensarten-Index „mitgegangen, mitgefangen

Quellen: