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Worttrennung:
- po·li·zei·be·kannt, Komparativ: po·li·zei·be·kann·ter, Superlativ: am po·li·zei·be·kann·tes·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: polizeibekannt (Info)
Bedeutungen:
- der Polizeibehörde bereits bekannt
Oberbegriffe:
- bekannt
Beispiele:
- „Zunächst weigerte sich der wegen diverser Delikte polizeibekannte Potsdamer, den Bundespolizisten seinen Ausweis vorzuzeigen.“[1]
Übersetzungen
der Polizeibehörde bereits bekannt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „polizeibekannt“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „polizeibekannt“
- Duden online „polizeibekannt“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „polizeibekannt“ auf wissen.de
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „polizeibekannt“
Quellen:
- ↑ 25-Jähriger randalierte. In: MAZ extra. Nummer 273, 1. Februar 2014, Seite 5