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Worttrennung:
- straf·recht·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: strafrechtlich (Info)
Bedeutungen:
- das Strafrecht betreffend
Herkunft:
- Ableitung zu Strafrecht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -lich
Gegenwörter:
- zivilrechtlich
Oberbegriffe:
- rechtlich
Unterbegriffe:
- verwaltungsstrafrechtlich
Beispiele:
- Strafrechtlich kann man ihm nichts anhaben.
- „Die Landesärztekammer Sachsen meldet bislang drei strafrechtliche Anzeigen.“[1]
- „Wird die Schwangerschaft allerdings unter bestimmten Voraussetzungen beendet, bleibt der Abbruch zwar illegal, der Arzt und die betroffene Person werden aber strafrechtlich nicht verfolgt.“[2]
- „Die Diskriminierung von «Unberührbaren» kann zwar strafrechtlich verfolgt werden, da sie aber auf Meidung beruht, ist sie meist nicht nachzuweisen.“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- strafrechtlich haftbar, verfolgen
- strafrechtliche Verfolgung
Übersetzungen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „strafrechtlich“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „strafrechtlich“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „strafrechtlich“
- The Free Dictionary „strafrechtlich“
- Duden online „strafrechtlich“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „strafrechtlich“ auf wissen.de
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „strafrechtlich“
Quellen:
- ↑ Alexander Preker: Ärzte auf Abwegen. In: Spiegel Online. 28. März 2021, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 29. März 2021) .
- ↑ Laura Eßlinger: Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland – Warum immer weniger Ärzte Abtreibungen durchführen. In: Deutschlandradio. 29. Juli 2021 (Deutschlandfunk / Köln, Sendereihe: Hintergrund, Text und Audio, Dauer 18:52 mm:ss, URL, abgerufen am 1. November 2021) .
- ↑ Dietmar Rothermund: Geschichte Indiens. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 3. Auflage. C.H.Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-47994-6, Seite 104 .