v.s. Dlg a.n.g.

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v.s. Dlg a.n.g. (Deutsch)

Bedeutungen:

Finanzamt: von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

Beispiele:

"Erbringung v.s. Dlg a.n.g. gew" bedeutet "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt, gewerblich" ist eine Abkürzung des Finanzamts für die Bezeichnung eines Wirtschaftszweiges nach der Klassifikation durch das Statistische Bundesamtes (Klassifikations-Nr. 96.09 bzw. 96.09.0).

Übersetzungen

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