zugebilligt

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zugebilligt (Deutsch)

Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.

Worttrennung:

zu·ge·bil·ligt

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild zugebilligt (Info), Lautsprecherbild zugebilligt (Info)

Grammatische Merkmale:

zugebilligt ist eine flektierte Form von zubilligen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:zubilligen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag zubilligen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.