Abgeordnetengesetz

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Abgeordnetengesetz (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Abgeordnetengesetz
Genitiv des Abgeordnetengesetzes
Dativ dem Abgeordnetengesetz
Akkusativ das Abgeordnetengesetz

Worttrennung:

Ab·ge·ord·ne·ten·ge·setz, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Abgeordnetengesetz (Info)

Bedeutungen:

Deutschland: Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages regelt

Abkürzungen:

AbgG

Herkunft:

Determinativkompositum aus Abgeordneter und Gesetz

Oberbegriffe:

Gesetz

Beispiele:

„Dort heißt es, die Regelungen im Abgeordnetengesetz sollen ‚deutlich verschärft‘ werden, ‚bezahlte Interessenvertretung‘ von Bundestagsabgeordneten solle verboten, die Bestechung von Parlamentariern zum Verbrechen hochgestuft werden.“[1]
„Am Freitag berieten Mitglieder beider Fraktionen über Änderungen im Strafrecht und im Abgeordnetengesetz.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Abgeordnetengesetz
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgeordnetengesetz
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abgeordnetengesetz
Duden online „Abgeordnetengesetz
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbgeordnetengesetz

Quellen:

  1. Johannes Leithäuser: Merz warnt vor „Generalverdacht“ gegenüber Abgeordneten. In: FAZ.NET. 22. März 2021 (URL, abgerufen am 28. März 2021).
  2. Alle Unionsabgeordneten unterzeichnen Ehrenerklärung. In: FAZ.NET. 12. März 2021 (URL, abgerufen am 28. März 2021).