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Worttrennung:
- Ab·ge·ord·ne·ten·ge·setz, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abgeordnetengesetz (Info)
Bedeutungen:
- Deutschland: Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages regelt
Abkürzungen:
- AbgG
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Abgeordneter und Gesetz
Oberbegriffe:
- Gesetz
Beispiele:
- „Dort heißt es, die Regelungen im Abgeordnetengesetz sollen ‚deutlich verschärft‘ werden, ‚bezahlte Interessenvertretung‘ von Bundestagsabgeordneten solle verboten, die Bestechung von Parlamentariern zum Verbrechen hochgestuft werden.“[1]
- „Am Freitag berieten Mitglieder beider Fraktionen über Änderungen im Strafrecht und im Abgeordnetengesetz.“[2]
Übersetzungen
Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages regelt
- Wikipedia-Artikel „Abgeordnetengesetz“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgeordnetengesetz“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abgeordnetengesetz“
- Duden online „Abgeordnetengesetz“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeordnetengesetz“
Quellen:
- ↑ Johannes Leithäuser: Merz warnt vor „Generalverdacht“ gegenüber Abgeordneten. In: FAZ.NET. 22. März 2021 (URL, abgerufen am 28. März 2021) .
- ↑ Alle Unionsabgeordneten unterzeichnen Ehrenerklärung. In: FAZ.NET. 12. März 2021 (URL, abgerufen am 28. März 2021) .