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Akkusationsverfahren wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ak·ku·sa·ti·ons·ver·fah·ren, Plural: Ak·ku·sa·ti·ons·ver·fah·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Akkusationsverfahren (Info)
- Reime: -oːnsfɛɐ̯faːʁən
Bedeutungen:
- gerichtliches Verfahren, bei dem ein Privatmann Anklage erhebt und mit seinem Eigentum haftet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Akkusation und Verfahren mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- Inquisitionsverfahren
Oberbegriffe:
- Verfahren
Beispiele:
- „Das Akkusationsverfahren erfoderte einen Ankläger.“[1]
- „Das ältere Prinzip des Akkusationsverfahrens bedeutet, dass ein privater Ankläger Klage erhebt (sonst findet kein Prozess statt) und mit Leib und Vermögen haftet.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Inquisitionsverfahren“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Akkusationsverfahren“
Quellen:
- ↑ Lothar Kolmer: »Hast du niedergekniet?«. In: Zeit Geschichte. Epochen. Menschen. Ideen. Nummer 3/2014, Seite 31
- ↑ Strukturen von Recht und Herrschaft. In: Uni Münster. Abgerufen am 4. Oktober 2014.