Akkusationsverfahren

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Akkusationsverfahren (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Akkusationsverfahren die Akkusationsverfahren
Genitiv des Akkusationsverfahrens der Akkusationsverfahren
Dativ dem Akkusationsverfahren den Akkusationsverfahren
Akkusativ das Akkusationsverfahren die Akkusationsverfahren

Worttrennung:

Ak·ku·sa·ti·ons·ver·fah·ren, Plural: Ak·ku·sa·ti·ons·ver·fah·ren

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Akkusationsverfahren (Info)
Reime: -oːnsfɛɐ̯faːʁən

Bedeutungen:

gerichtliches Verfahren, bei dem ein Privatmann Anklage erhebt und mit seinem Eigentum haftet

Herkunft:

Determinativkompositum aus Akkusation und Verfahren mit dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

Inquisitionsverfahren

Oberbegriffe:

Verfahren

Beispiele:

„Das Akkusationsverfahren erfoderte einen Ankläger.“[1]
„Das ältere Prinzip des Akkusationsverfahrens bedeutet, dass ein privater Ankläger Klage erhebt (sonst findet kein Prozess statt) und mit Leib und Vermögen haftet.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Inquisitionsverfahren
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAkkusationsverfahren

Quellen:

  1. Lothar Kolmer: »Hast du niedergekniet?«. In: Zeit Geschichte. Epochen. Menschen. Ideen. Nummer 3/2014, Seite 31
  2. Strukturen von Recht und Herrschaft. In: Uni Münster. Abgerufen am 4. Oktober 2014.