Aktenvollständigkeit

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Aktenvollständigkeit (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Aktenvollständigkeit
Genitiv der Aktenvollständigkeit
Dativ der Aktenvollständigkeit
Akkusativ die Aktenvollständigkeit

Worttrennung:

Ak·ten·voll·stän·dig·keit, kein Plural

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Aktenvollständigkeit (Info)

Bedeutungen:

öffentliches Recht: einer der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung, wonach eine Akte so zu führen ist, dass aus ihr alle wesentlichen Verfahrenshandlungen in vollem Umfang und nachvollziehbar zu entnehmen sind

Beispiele:

„Der Grundsatz der Aktenwahrheit geht über den der Aktenvollständigkeit hinaus und erfordert, dass die zur Akte elektronisch gespeicherten Informationen alle Vorgänge, die Einfluss auf die Entscheidung genommen haben (können), zutreffend und unverfälscht wiedergeben.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

Grundsatz der Aktenvollständigkeit

Übersetzungen

Dieter Hild, Eckart C. Hild: Im Fadenkreuz der Steuerfahnder. Praktikerwissen über Ermittlungsmethoden, Verteidigungsmöglichkeiten und Erledigungsstrategien. 3., vollständig überarbeitete Auflage. Haufe Mediengruppe, Freiburg/Berlin/München 2008, ISBN 978-3-448-08618-8, Seite 54 (Google Books).
VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016 – 6 K 332/16.WI

Quellen:

  1. Arbeitsgruppe „Elektronische Verwaltungsakte“: „Anforderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit an die Führung elektronischer Verwaltungsakten“ – eine Orientierungshilfe. 18. Februar 2011, abgerufen am 2. September 2017.