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Allodialbesitz wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Al·lo·di·al·be·sitz, Plural: Al·lo·di·al·be·sit·ze
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Allodialbesitz (Info), Allodialbesitz (Info)
Bedeutungen:
- Privatbesitz fürstlicher Familien; lehensfreier Grundbesitz
Herkunft:
- aus allodial und Besitz
Synonyme:
- Allod, Allodium, Eigengut, Freieigentum, Freigut
Beispiele:
- „Von dem Allodialbesitz der Straubenhardter in Dobel erfahren wir erstmals im Jahr 1363 aus dem Salbuch der Ebersteiner.“[1]
- „Ihre Stellung wurde bald so stark, daß sie sich gegen den vom König eingesetzten Grafen erfolgreich zur Wehr setzen konnten. Es ist wahrscheinlich, daß sie sich dabei auf ihren Allodialbesitz stützen konnten.“[2]
Übersetzungen
Privatbesitz fürstlicher Familien; lehensfreier Grundbesitz
- Wikipedia-Artikel „Allod“
- Allod/Allodialbesitz. In: lexexakt Rechtslexikon. C. Loscher, Marburg, abgerufen am 26. April 2014 (Deutsch).
Quellen: