Allod

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Allod (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Allod die Allode
Genitiv des Allods
des Allodes
der Allode
Dativ dem Allod
dem Allode
den Alloden
Akkusativ das Allod die Allode

Worttrennung:

Al·lod, Plural: Al·lo·de

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Allod (Info)
Reime: -oːt

Bedeutungen:

Mittelalter, frühe Neuzeit: Grundbesitz, der einem Adeligen, der Kirche oder einem Bauern gehörte ohne Abhängigkeiten von einem Obereigentümer

Synonyme:

Allodialbesitz, Allodium, Eigengut, Erbe und Eigen, Freieigentum, Freigut

Gegenwörter:

Lehen, Erbpacht

Beispiele:

„Mit seiner Zustimmung erfolgte im November 1196 seitens Otto’s II. die Lehnsauftragung der markgräflichen Allode in der Alt- und Mittelmark an das Erzstift Magdeburg.“[1]
„Da stellte es sich heraus, daß der Junker an den Schwiegersohn des Amtmanns, Jón von Vatn, sein Allod und väterliches Erbe Braedratunga samt dazugehörender beweglicher Habe verkauft hatte; und der neue Besitzer war mit dem Amtmann auf dem Wege zum Thing zusammen mit zwei Abschätzern gekommen, um den Viehbestand und die Gebäude, über die man beim Kauf noch keine endgültige Absprache getroffen, zu taxieren.“[2]

Wortbildungen:

allodial, allodifizieren, allodion

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Allod
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Allod
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAllod
Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 70, Artikel „Allod“

Quellen:

  1. Artikel „Albrecht II. (Markgraf von Brandenburg)“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), ab Seite 243, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.orghttps://de.wiktionary.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_II._(Markgraf_von_Brandenburg)&oldid=801903 (Version vom 23. Dezember 2009, 07:10 Uhr UTC)
  2. Halldór Laxness: Islandglocke. Roman. Suhrkamp Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 1975, ISBN 3-518-06728-1, Seite 167. Isländisch 1943-1946.“