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Angeklagter wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- An·ge·klag·ter, Plural: An·ge·klag·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Angeklagter (Info)
Bedeutungen:
- deutsches Strafprozessrecht: eine Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO)
Sinnverwandte Wörter:
- Beklagter
- Angeschuldigter, Beschuldigter
Gegenwörter:
- Ankläger
Weibliche Wortformen:
- Angeklagte
Unterbegriffe:
- Mitangeklagter
Beispiele:
- „Auch dürfe man die Angeklagten nicht aufgrund von Gerüchten und Vermutungen, sondern nur von stichhaltigen Beweisen aburteilen.“[1]
- „Dieses Mal setzen sich die Angeklagten nicht, stehend erwarten sie ihr Urteil.“[2]
- „Es ist gerichtsbekannt, daß der Pflichtverteidiger des Angeklagten unter Altersschwäche leidet und einen Sprachfehler hat, so daß er kaum zu verstehen ist.“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- den Angeklagten freisprechen/verurteilen; einen Angeklagten vernehmen
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Angeklagter“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Angeklagter“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Angeklagter“
- Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 Seite 141
- Duden online „Angeklagter“
- § 157 StPO
Quellen:
- ↑ Martin Gehlen: Ajatollah Chameneis Rückzieher. Schauprozesse in Iran. In: Zeit Online. 27. August 2009, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 7. Februar 2013) .
- ↑ Hans Fallada: Bauern, Bonzen und Bomben. Roman. Aufbau, Berlin 2011, ISBN 978-3-7466-2793-9, Seite 633. Erstveröffentlichung 1931.
- ↑ Heidi Frommann: Die Tante verschmachtet im Genuß nach Begierde und zehn andere Erzählungen. Diogenes, Zürich 1981, ISBN 3-257-01616-6, Seite 27 .