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Worttrennung:
- An·walts·be·ruf, Plural: An·walts·be·ru·fe
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- Erwerbstätigkeit als Anwalt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Anwalt und Beruf mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Beruf
Beispiele:
- „Für echte Cops hat der Anwaltsberuf ohnehin stets etwas leicht Anrüchiges; in ihrer bodenständigen Moral ist auch der beste und ehrlichste Jurist kaum mehr als ein gut bezahlter Knecht, der Sand ins Getriebe der Justizmaschinerie streut.“[1]
Übersetzungen
Erwerbstätigkeit als Anwalt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Anwaltsberuf“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Anwaltsberuf“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anwaltsberuf“
Quellen:
- ↑ David Simon: Homicide. Ein Jahr auf mörderischen Straßen. Antje Kunstmann, München 2011, ISBN 978-3-888-97723-7, Seite 182 .