Anwaltsberuf

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Anwaltsberuf (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Anwaltsberuf die Anwaltsberufe
Genitiv des Anwaltsberufs der Anwaltsberufe
Dativ dem Anwaltsberuf den Anwaltsberufen
Akkusativ den Anwaltsberuf die Anwaltsberufe

Worttrennung:

An·walts·be·ruf, Plural: An·walts·be·ru·fe

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

Erwerbstätigkeit als Anwalt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Anwalt und Beruf mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Beruf

Beispiele:

„Für echte Cops hat der Anwaltsberuf ohnehin stets etwas leicht Anrüchiges; in ihrer bodenständigen Moral ist auch der beste und ehrlichste Jurist kaum mehr als ein gut bezahlter Knecht, der Sand ins Getriebe der Justizmaschinerie streut.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Anwaltsberuf
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Anwaltsberuf
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnwaltsberuf

Quellen:

  1. David Simon: Homicide. Ein Jahr auf mörderischen Straßen. Antje Kunstmann, München 2011, ISBN 978-3-888-97723-7, Seite 182.