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Worttrennung:
- An·walts·prü·fung, Plural: An·walts·prü·fun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- Prüfung, die absolviert werden muss, um Anwalt zu werden
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Anwalt und Prüfung mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Prüfung
Beispiele:
- „In seiner Zeit im Streifendienst hatte McLarney auf dem Beifahrersitz für ein Jurastudium gebüffelt, war dann aber nie zur Anwaltsprüfung von Maryland angetreten.“[1]
Übersetzungen
Prüfung, die absolviert werden muss, um Anwalt zu werden
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Anwaltsprüfung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anwaltsprüfung“
Quellen:
- ↑ David Simon: Homicide. Ein Jahr auf mörderischen Straßen. Antje Kunstmann, München 2011, ISBN 978-3-888-97723-7, Seite 182 .