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Arbeitgebervertreter wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ar·beit·ge·ber·ver·tre·ter, Plural: Ar·beit·ge·ber·ver·tre·ter
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Arbeitgebervertreter (Info), —
Bedeutungen:
- Person, die die Interessen aller Arbeitergeber vertritt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Arbeitgeber und Vertreter
Gegenwörter:
- Arbeitnehmervertreter
Weibliche Wortformen:
- Arbeitgebervertreterin
Oberbegriffe:
- Vertreter
Beispiele:
- „Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter der Zeitarbeitsbranche hatten sich auf den Mindestlohn geeinigt.“[1]
Übersetzungen
Person, die die Interessen aller Arbeitergeber vertritt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitgebervertreter“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arbeitgebervertreter“
- Duden online „Arbeitgebervertreter“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Arbeitgebervertreter“
Quellen:
- ↑ Nicolai Kwasniewski: Lohn-Untergrenze: Kabinett beschließt Mindestlohn für Zeitarbeiter. In: Spiegel Online. 20. Dezember 2011, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 18. Dezember 2013) .