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Worttrennung:
- Ar·beits·er·laub·nis, Plural: Ar·beits·er·laub·nis·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Arbeitserlaubnis (Info)
Bedeutungen:
- behördliche Genehmigung für einen Ausländer, dass er eine bezahlte Arbeit suchen und aufnehmen darf
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Arbeit, Fugenelement -s und Erlaubnis
Oberbegriffe:
- Erlaubnis
Beispiele:
- „Die wenigsten haben Arbeit gefunden, viele besitzen nicht einmal eine Arbeitserlaubnis.“[1]
- „Noch der letzte Gstarbeiter aus Apulien oder Kastilien konnte Pass und Arbeitserlaubnis vorweisen.“[2]
- „Sie waren es auch, die ihm eine Arbeitserlaubnis besorgten und eine Anstellung gaben.“[3]
- „Ohne Arbeitserlaubnis versucht er sich durch kleine Jobs bei New Yorker Kunsthändlern über Wasser zu halten.“[4]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Arbeitserlaubnis“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitserlaubnis“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arbeitserlaubnis“
- The Free Dictionary „Arbeitserlaubnis“
- Duden online „Arbeitserlaubnis“
Quellen:
- ↑ Gundolf S. Freyermuth: Reise in die Verlorengegangenheit. Auf den Spuren deutscher Emigranten (1933-1940). Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993 , Seite 124. ISBN 3-423-30345-X.
- ↑ Ulla Hahn: Aufbruch. Roman. 5. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2010, ISBN 978-3-421-04263-7, Seite 218.
- ↑ Ralf Hoppe: Neues, fremdes Leben. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 1, 2016, Seite 85-87 , Zitat: Seite 87.
- ↑ Wilhelm von Sternburg: „Als wäre alles das letzte Mal“: Erich Maria Remarque. Eine Biographie. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2000, ISBN 3-462-02917-7, Seite 425.