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Worttrennung:
- Ar·beits·ver·wal·tung, Plural: Ar·beits·ver·wal·tun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Arbeitsverwaltung (Info)
Bedeutungen:
- gesamte Tätigkeit des Staates in der Ordnung der Arbeit; auch: staatliche Institution, die alle Rechte/Pflichten/Maßnahmen zum Thema Erwerbsarbeit regelt/umsetzt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Arbeit und Verwaltung sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Verwaltung
Unterbegriffe:
- Arbeitsamt, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung
Beispiele:
- „Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in Deutschland einer Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung von der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit), die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist.“[1]
- „Mit dem am 01.07.1969 vom Parlament verabschiedeten Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wurde der Gesetzesauftrag der Arbeitsverwaltung neu definiert.“[2]
- „Außerhalb des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld von den Familienkassen der Arbeitsverwaltung ausgezahlt.“[3]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitsverwaltung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arbeitsverwaltung“
- wissen.de – Lexikon „Arbeitsverwaltung“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Arbeitsverwaltung“
Quellen: