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Atomwaffensperrvertrag wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Atomwaffensperrvertrag und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Atom·waf·fen·sperr·ver·trag, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Atomwaffensperrvertrag (Info)
Bedeutungen:
- Völkerrecht: im Jahr 1968 unterzeichneter internationaler Vertrag, der die Verbreitung von Kernwaffen und die „friedliche Nutzung“ der Kernenergie regelt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Atomwaffe und Sperrvertrag mit dem Fugenelement -n
Synonyme:
- Atomsperrvertrag, Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag, Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
Oberbegriffe:
- Abrüstungsvertrag, Vertrag, Völkerrechtsvertrag
Beispiele:
- „Die letzten japanischen Überlebenden des US-Atombombenabwurfs auf Hiroshima waren zur UNO-Konferenz über den Atomwaffensperrvertrag gekommen.“[1]
- „Obwohl Indien den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet hat und bekanntermassen wie Pakistan seit Jahrzehnten über Nuklearsprengköpfe verfügt, ist das Land nicht mehr vom Handel mit Gütern ausgeschlossen, die zur zivilen Nutzung der Atomtechnologie notwendig sind.“[2]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Atomwaffensperrvertrag“, Seite 222.
- Wikipedia-Artikel „Atomwaffensperrvertrag“
- Duden online „Atomwaffensperrvertrag“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Atomwaffensperrvertrag“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Atomwaffensperrvertrag“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Atomwaffensperrvertrag“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Atomwaffensperrvertrag“
Quellen: