Auskunftsverbot

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Auskunftsverbot (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Auskunftsverbot die Auskunftsverbote
Genitiv des Auskunftsverbots
des Auskunftsverbotes
der Auskunftsverbote
Dativ dem Auskunftsverbot den Auskunftsverboten
Akkusativ das Auskunftsverbot die Auskunftsverbote

Worttrennung:

Aus·kunfts·ver·bot, Plural: Aus·kunfts·ver·bo·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Auskunftsverbot (Info)

Bedeutungen:

Untersagung, über etwas zu informieren • Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.

Herkunft:

Determinativkompositum aus Auskunft und Verbot mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Verbot

Beispiele:

„Die Weisungen hätten in den letzten Jahren zugenommen. Doch das prompte Auskunftsverbot für Klinge sei ‚ein besonders krasser Fall‘.“[1]
„Bürgermeister Merstetter erlässt ein generelles Auskunftsverbot für seine Mitarbeiter.“[2]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auskunftsverbot

Quellen:

  1. Axel Bojanowski: Behörde legt sich mit Forschern an. In: Spiegel Online. 23. März 2006, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 14. Oktober 2020).
  2. Rathausauskünfte sind "Chefsache". In: Badische Zeitung Online. 19. März 2005 (URL, abgerufen am 14. Oktober 2020).