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Auskunftsverweigerungsrecht (Deutsch)
Worttrennung:
- Aus·kunfts·ver·wei·ge·rungs·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Auskunftsverweigerungsrecht (Info)
Bedeutungen:
- Recht: das Recht eines Zeugen vor Gericht oder einer öffentlichen Stelle, die Auskunft zu einer Sache zu verweigern
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Auskunftsverweigerung, Fugenelement -s und dem Substantiv Recht
Sinnverwandte Wörter:
- Aussageverweigerungsrecht
Beispiele:
- "Das Auskunftsverweigerungsrecht ist das Recht eines Zeugen, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern."[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Auskunftsverweigerungsrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auskunftsverweigerungsrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Auskunftsverweigerungsrecht“
Quellen: