Auskunftsverweigerungsrecht

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Auskunftsverweigerungsrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Auskunftsverweigerungsrecht
Genitiv des Auskunftsverweigerungsrechts
des Auskunftsverweigerungsrechtes
Dativ dem Auskunftsverweigerungsrecht
Akkusativ das Auskunftsverweigerungsrecht

Worttrennung:

Aus·kunfts·ver·wei·ge·rungs·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Auskunftsverweigerungsrecht (Info)

Bedeutungen:

Recht: das Recht eines Zeugen vor Gericht oder einer öffentlichen Stelle, die Auskunft zu einer Sache zu verweigern

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Substantiv Auskunftsverweigerung, Fugenelement -s und dem Substantiv Recht

Sinnverwandte Wörter:

Aussageverweigerungsrecht

Beispiele:

"Das Auskunftsverweigerungsrecht ist das Recht eines Zeugen, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern."[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Auskunftsverweigerungsrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auskunftsverweigerungsrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAuskunftsverweigerungsrecht

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Auskunftsverweigerungsrecht