Baubesprechungsprotokoll

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Baubesprechungsprotokoll (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Baubesprechungsprotokoll die Baubesprechungsprotokolle
Genitiv des Baubesprechungsprotokolls
des Baubesprechungsprotokolles
der Baubesprechungsprotokolle
Dativ dem Baubesprechungsprotokoll den Baubesprechungsprotokollen
Akkusativ das Baubesprechungsprotokoll die Baubesprechungsprotokolle

Worttrennung:

Bau·be·spre·chungs·pro·to·koll, Plural: Bau·be·spre·chungs·pro·to·kol·le

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Baubesprechungsprotokoll (Info)

Bedeutungen:

wahrheitsgetreue Dokumentation in Schriftform einer ergebnisorientierten kritischen Fachbesprechung zum Baugeschehen durch die verantwortliche Objektüberwachung als Bauleitung, die Rechtscharakter trägt und das Vertragswesen berührt

Abkürzungen:

BP

Herkunft:

Determinativkompositum von Baubesprechung und Protokoll mit Fugenelement -s

Synonyme:

Bauprotokoll, Baustellenbesprechungsprotokoll, Baustellenprotokoll

Oberbegriffe:

Besprechungsprotokoll

Beispiele:

„Einem solchen Baustellenprotokoll (Baubesprechungsprotokoll) kommt eine verbindliche Wirkung zu, wenn die Betroffenen das Protokoll erhalten und dem Inhalt des Protokolls nicht konkret widersprochen haben.“[1]
„Die Baubesprechungsprotokolle mit vertragsändernden Vereinbarungen entfalten unberührt von der Befugnis (zum Beispiel Vollmacht) der anwesenden Gesprächsteilnehmer die Wirkung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens.“[2]
„Das gilt nach der Entscheidung des Kammergerichts auch, wenn sich aus einem Baubesprechungsprotokoll des Auftraggebers Änderungen am Bauwerkvertrag (z.B. Änderungen am Leistungsverzeichnis, an Zwischenterminen oder am Fertigstellungstermin, an der Ausführungsart, an Massen und Mengen oder an Einheitspreisen) ergeben und der Auftragnehmer nicht unverzüglich widerspricht.“[3]
„Wird den Festlegungen eines Baubesprechungsprotokolls nicht widersprochen, können sich hieraus gegebenenfalls neue vertragliche Festlegungen ableiten.“[4]
„Dem NDR liege ein Baubesprechungsprotokoll vor, wonach bereits im September 2008 „Verdrehungen von Tragbohlen“ festgestellt wurden.“[5]

Übersetzungen

Quellen:

  1. Baustellenprotokoll als kaufmännisches Bestätigungsschreiben www.baurechtzweinull.de, abgerufen am 31. Juli 2016
  2. Stellen Protokolle von Baubesprechungen Vertragsänderungen dar? www.iww.de, abgerufen am 31. Juli 2016
  3. Bauhandwerker: Baubesprechungsprotokoll muss unverzüglich auf Fehler geprüft und gerügt werden bau-blawg.de, abgerufen am 31. August 2016
  4. Vertragsänderung durch Schweigen auf Baubesprechungsprotokoll www.goerg.de, abgerufen am 31. Juli 2016
  5. JWP: War Riss-Problem abzusehen? www.wzonline.de, abgerufen am 31. August 2016