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Beitragsbemessungsgrenze wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Beitragsbemessungsgrenze und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Bei·trags·be·mes·sungs·gren·ze, Plural: Bei·trags·be·mes·sungs·gren·zen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Beitragsbemessungsgrenze (Info)
Bedeutungen:
- in Deutschland: Grenzgröße, bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichtet werden müssen
Herkunft:
- zusammengesetzt aus Beitrag und Bemessungsgrenze
Synonyme:
- in Österreich: Höchstbeitragsgrundlage
Oberbegriffe:
- Kennzahl
Beispiele:
- Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die einzelnen Versicherungszweige nicht einheitlich hoch.
- „Verspricht ein Arbeitgeber für den Teil des Einkommens des Arbeitnehmers, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, eine zusätzliche Versorgung bis zu 75 Prozent des vereinbarten ruhegehaltsfähigen Einkommens, und behält er sich vor, die Höhe des ruhegehaltsfähigen Einkommens günstiger als bisher festzusetzen, so kann eine solche Zusage dahin ausgelegt werden, daß der Arbeitgeber bei steigenden Beitragsbemessungsgrenzen das ruhegehaltsfähige Einkommen nach billigem Ermessen erhöhen muß, damit die betriebliche Versorgung nicht ausgezehrt wird.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Beitragsbemessungsgrenze“
Quellen: