Höchstbeitragsgrundlage

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Höchstbeitragsgrundlage (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Höchstbeitragsgrundlage die Höchstbeitragsgrundlagen
Genitiv der Höchstbeitragsgrundlage der Höchstbeitragsgrundlagen
Dativ der Höchstbeitragsgrundlage den Höchstbeitragsgrundlagen
Akkusativ die Höchstbeitragsgrundlage die Höchstbeitragsgrundlagen

Worttrennung:

Höchst·bei·trags·grund·la·ge, Plural: Höchst·bei·trags·grund·la·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Höchstbeitragsgrundlage (Info)

Bedeutungen:

in Österreich: maximaler Betrag, für den im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichtet werden müssen

Synonyme:

in Deutschland: Beitragsbemessungsgrenze

Oberbegriffe:

Beitragsgrundlage

Beispiele:

„Die allgemeine Beitragsgrundlage, die im Durchschnitt des Beitragszeitraumes oder des Teiles des Beitragszeitraumes, in dem Beitragspflicht bestanden hat, auf den Kalendertag entfällt, darf die Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Höchstbeitragsgrundlage

Quellen: