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Beklagte wissen müssen. Die Definition des Wortes
Beklagte wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Beklagte und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Be·klag·te, Plural: Be·klag·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Beklagte (Info)
- Reime: -aːktə
Bedeutungen:
- Rechtswesen: weibliche Person beziehungsweise juristische Person, gegen die jemand einen Antrag an ein Gericht stellt, über einen Rechtsstreit zu entscheiden
Sinnverwandte Wörter:
- Angeklagte
Gegenwörter:
- Klägerin
Beispiele:
- „Der Kläger erwarb Mitte 2012 das streitgegenständliche Fahrzeug zu einem Kaufpreis in Höhe von 29.907,66 € bei der Beklagten .“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Beklagter“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beklagte“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Beklagte“
- The Free Dictionary „Beklagte“
- Duden online „Beklagte“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beklagte“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Beklagte“
Quellen:
Worttrennung:
- Be·klag·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Beklagte (Info)
- Reime: -aːktə
Grammatische Merkmale:
- Nominativ Plural der starken Deklination des Substantivs Beklagter
- Akkusativ Plural der starken Deklination des Substantivs Beklagter
- Nominativ Singular der schwachen Deklination des Substantivs Beklagter
Beklagte ist eine flektierte Form von Beklagter. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag Beklagter. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.
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