Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes
Benutzer:Udo T./Ideenwerkstatt im Umgang mit Schimpfwörtern gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes
Benutzer:Udo T./Ideenwerkstatt im Umgang mit Schimpfwörtern, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man
Benutzer:Udo T./Ideenwerkstatt im Umgang mit Schimpfwörtern in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort
Benutzer:Udo T./Ideenwerkstatt im Umgang mit Schimpfwörtern wissen müssen. Die Definition des Wortes
Benutzer:Udo T./Ideenwerkstatt im Umgang mit Schimpfwörtern wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Benutzer:Udo T./Ideenwerkstatt im Umgang mit Schimpfwörtern und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Hier sammle ich persönlich und natürlich völlig unverbindlich mal ein paar Ideen, wie wir zukünftig mit Einträgen zu Schimpfwörtern und beleidigenden Begriffen umgehen können/sollen. Bis auf anonyme und neue Benutzer dürfen sich gerne auch andere Benutzer beteiligen. Großartige Diskussionen sind hier aber nicht erwünscht, denn es geht einfach nur darum, Ideen stichpunktartig zu sammeln. Bitte schreibt dabei Euren Benutzernamen vor jeden Punkt, damit man später besser sehen kann, welche Ideen von wem stammen.
- Udo T.: Solche Einträge müssen zwingend in einer Standard-Referenz aufgeführt sein z. B. duden.de oder dem „Schimpfwörterbuch von Pfeifer“ (<- Vorschlag von Dr. Karl-Heinz Best in der Teestube). Ggf. müsste dies in einem MB beschlossen werden, in dem dann auch die zulässigen Referenzen festgelegt werden sollten.
- Udo T.: Die unter 1. genannten Kriterien sollten sinngemäß auch für Eintragungen in Verzeichnissen/Thesauren sowie Eintragungen unter Wortbildungen, Unterbegriffe, Synonyme und sinnverwandte Wörter gelten.
- Udo T.: Solche Einträge sollten m. M. n. oben mit einem zusätzlichen Hinweis (vielleicht sogar als Kasten mittels Vorlage und nicht nur als Anmerkung) versehen werden, indem deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung so eines Begriffs anderen Menschen gegenüber nicht angebracht ist und dass sie sogar strafrechtliche Konsequenzen (Beleidigung, Volksverhetzung etc.) nach sich ziehen kann. Auch dies müsste ggf. in einem MB beschlossen werden. Ich persönliche denke, dass wir bei diesem sensiblen Themenkomplex auch eine gewisse Verantwortung haben und diese Begriffe nicht nur einfach ganz normal aufnehmen können.
- Peter --Ist die Verwendung eines Wortes (z. B. Trottel) als Schimpfwort ohne weitergehenden Bedeutungswandel eine neue Bedeutung, oder nur ein auch-Kontext?
t. b. c