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Bergbauberechtigung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Berg·bau·be·rech·ti·gung, Plural: Berg·bau·be·rech·ti·gun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Bergbauberechtigung (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Recht/Erlaubnis, Bodenschätze (in einem bestimmten Grubenfeld) aufzusuchen oder zu gewinnen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Bergbau und Berechtigung
Synonyme:
- veraltet/historisch: Berechtsame
Oberbegriffe:
- Nutzungsrecht
Unterbegriffe:
- Deutschland, gemäß dem Bundesberggesetz: Bergwerkseigentum, Bewilligung, Erlaubnis
Beispiele:
Übersetzungen
Erlaubnis zur Ausübung von Bergbau
- Wikipedia-Artikel „Berechtsame“ (dort auch „Bergbauberechtigung“)
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Bergbauberechtigung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Bergbauberechtigung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Bergbauberechtigung“