Beschäftigungsverhältnis

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Beschäftigungsverhältnis (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Beschäftigungsverhältnis die Beschäftigungsverhältnisse
Genitiv des Beschäftigungsverhältnisses der Beschäftigungsverhältnisse
Dativ dem Beschäftigungsverhältnis
dem Beschäftigungsverhältnisse
den Beschäftigungsverhältnissen
Akkusativ das Beschäftigungsverhältnis die Beschäftigungsverhältnisse

Worttrennung:

Be·schäf·ti·gungs·ver·hält·nis, Plural: Be·schäf·ti·gungs·ver·hält·nis·se

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Beschäftigungsverhältnis (Info)

Bedeutungen:

nicht-selbständiges Arbeitsverhältnis

Abkürzungen:

BV

Herkunft:

Determinativkompositum der Substantive Beschäftigung und Verhältnis mit dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

Beamtenverhältnis

Beispiele:

„Unter einem »Beschäftigungsverhältnis« ist grundsätzlich das dienstliche »Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit« des »Dienstnehmers« im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG zu dem »Dienstgeber« im Sinne des § 35 Abs 1 erster Satz ASVG zu verstehen (…).“[1]
„Mit der Bewerbung muss eine Freigabeerklärung des bisherigen Arbeitgebers vorgelegt werden oder ein Nachweis, dass das Beschäftigungsverhältnis durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen, z. B. durch Auflösungsvertrag, rechtzeitig beendet werden kann.“[2]
„Tarifbeschäftigte Lehrer können die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung ‚Studienrat im Beschäftigungsverhältnis‘ (StR i. BV) erhalten, allerdings nur dann, wenn sie einen unbefristeten Vertrag besitzen.“[3]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Beschäftigungsverhältnis
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beschäftigungsverhältnis
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Beschäftigungsverhältnis
The Free Dictionary „Beschäftigungsverhältnis
Duden online „BeschäftigungsverhältnisQuellen: