Bezugsrecht

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Bezugsrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Bezugsrecht die Bezugsrechte
Genitiv des Bezugsrechtes
des Bezugsrechts
der Bezugsrechte
Dativ dem Bezugsrecht
dem Bezugsrechte
den Bezugsrechten
Akkusativ das Bezugsrecht die Bezugsrechte

Nebenformen:

Bezugrecht

Worttrennung:

Be·zugs·recht, Plural: Be·zugs·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bezugsrecht (Info)

Bedeutungen:

Börsenwesen: Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Menge an zusätzlichen Aktien zu einem festgelegten Ausgabekurs zu erwerben
Mehrere Bedeutungen fehlen noch. — Kommentar: siehe DWDS

Herkunft:

Determinativkompositum aus Bezug und Recht mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

Vorkaufsrecht

Oberbegriffe:

Recht

Beispiele:

„Altaktionäre der RBI haben ein Bezugsrecht für neue Aktien im Verhältnis 2:1 bekommen, das heißt für zwei alte Aktien gibt es eine neue.“[1]

Wortbildungen:

Bezugsrechtsabschlag, Bezugsrechtshandel

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Bezugsrecht“, Seite 275.
Wikipedia-Artikel „Bezugsrecht
Duden online „Bezugsrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bezugsrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBezugsrecht
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Bezugsrecht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Bezugsrecht

Quellen:

  1. RBI-Aktien für Altaktionäre mit Bezugsrecht. In: Der Standard digital. 24. Januar 2014 (URL, abgerufen am 1. September 2021).