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Bezugsrecht wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nebenformen:
- Bezugrecht
Worttrennung:
- Be·zugs·recht, Plural: Be·zugs·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Bezugsrecht (Info)
Bedeutungen:
- Börsenwesen: Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Menge an zusätzlichen Aktien zu einem festgelegten Ausgabekurs zu erwerben
- Mehrere Bedeutungen fehlen noch. — Kommentar: siehe DWDS
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Bezug und Recht mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Vorkaufsrecht
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Altaktionäre der RBI haben ein Bezugsrecht für neue Aktien im Verhältnis 2:1 bekommen, das heißt für zwei alte Aktien gibt es eine neue.“[1]
Wortbildungen:
- Bezugsrechtsabschlag, Bezugsrechtshandel
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Bezugsrecht“, Seite 275.
- Wikipedia-Artikel „Bezugsrecht“
- Duden online „Bezugsrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bezugsrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Bezugsrecht“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Bezugsrecht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Bezugsrecht“
Quellen:
- ↑ RBI-Aktien für Altaktionäre mit Bezugsrecht. In: Der Standard digital. 24. Januar 2014 (URL, abgerufen am 1. September 2021) .