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Worttrennung:
- Vor·kaufs·recht, Plural: Vor·kaufs·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Vorkaufsrecht (Info)
Bedeutungen:
- Rechtssprache: gesetzliches oder vereinbartes Recht, beim Kauf einer Sache gegenüber den anderen Kaufinteressenten bevorzugt zu werden
Abkürzungen:
- VR
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Vorkauf und Recht mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Bezugsrecht
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Kürzlich klopften die Politiker der Stadt einander noch auf die Schultern, weil sie einem Immobiliengiganten erstmals mittels Vorkaufsrecht ein Haus abspenstig gemacht hatten.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Vorkaufsrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorkaufsrecht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vorkaufsrecht“
- The Free Dictionary „Vorkaufsrecht“
- Duden online „Vorkaufsrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vorkaufsrecht“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorkaufsrecht“ auf wissen.de
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Vorkaufsrecht“
Quellen:
- ↑ Sigrid Neudecker: Hamburg verkauft 62 Gebäude – an sich selbst. In: Zeit Online. 5. Dezember 2018, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 22. Juli 2019) .