Bundesarbeitsgericht

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Bundesarbeitsgericht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Bundesarbeitsgericht
Genitiv des Bundesarbeitsgerichtes
des Bundesarbeitsgerichts
Dativ dem Bundesarbeitsgericht
dem Bundesarbeitsgerichte
Akkusativ das Bundesarbeitsgericht

Worttrennung:

Bun·des·ar·beits·ge·richt, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bundesarbeitsgericht (Info)

Bedeutungen:

Recht, Deutschland: höchstes Gericht/letzte Instanz in Gerichtssachen, die das Arbeitsrecht betreffen

Abkürzungen:

BAG

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Bund und Arbeitsgericht mit dem Fugenelement -es

Oberbegriffe:

Arbeitsgericht, Bundesgericht

Beispiele:

„Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer strittige Anweisungen des Arbeitgebers nicht befolgen müssen, solange kein entsprechendes Urteil vorliegt.“[1]
„Das Bundesarbeitsgericht hat sogar das Drachenfliegen als nicht besonders gefährlich angesehen.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Bundesarbeitsgericht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundesarbeitsgericht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bundesarbeitsgericht
The Free Dictionary „Bundesarbeitsgericht
Duden online „Bundesarbeitsgericht

Quellen:

  1. Julia Köppe: Arbeitnehmer müssen strittige Anweisungen nicht mehr befolgen. In: Spiegel Online. 14. Juni 2017, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 25. Februar 2019).
  2. wb/pb: Drachenfliegen ungefährlich wie Joggen. Berliner Zeitung, Berlin 24.08.1996