Bundespatentgericht

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Bundespatentgericht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Bundespatentgericht die Bundespatentgerichte
Genitiv des Bundespatentgerichtes
des Bundespatentgerichts
der Bundespatentgerichte
Dativ dem Bundespatentgericht den Bundespatentgerichten
Akkusativ das Bundespatentgericht die Bundespatentgerichte
das Gebäude des Bundespatentgerichts

Worttrennung:

Bun·des·pa·tent·ge·richt, Plural: Bun·des·pa·tent·ge·rich·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bundespatentgericht (Info)

Bedeutungen:

in Deutschland: 1961 errichtetes Gericht mit Sitz in München, das dafür zuständig ist, über Beschwerden gegen Beschlüsse des Patentamts, über Klagen auf Nichtigkeit oder Zurücknahme von Patenten und über die Erteilung von Zwangslizenzen zu entscheiden

Abkürzungen:

BPatG

Oberbegriffe:

Bundesgericht

Beispiele:

„Raimund Lutz wird Nachfolger des scheidenden Präsidenten des Bundespatentgerichts Dr. Georg Landfermann.“[1]
„Herr Tödte hat dem Bundespatentgericht insgesamt 8 Jahre angehört, davon 5 Jahre als dessen Vizepräsident.“[2]
„Jetzt, drei Jahre nach der Beschwerde, verhandelt am Montag das Bundespatentgericht in München, was eine ‚echte‘ Weißwurst ist und was nicht.“[3]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Bundespatentgericht
wissen.de – Lexikon „Bundespatentgericht
Klaus Weber (Hrsg.): Creifelds Rechtswörterbuch, 19. Auflage, München 2007, „Bundespatentgericht“, Seite 238.
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBundespatentgericht

Quellen:

  1. Stabwechsel im Bundespatentgericht. Bundesministerium der Justiz, 24. April 2006, abgerufen am 5. Oktober 2010.
  2. Ruhestand Vizepräsident. Bundespatentgericht, abgerufen am 5. Oktober 2010.
  3. Oliver Grothmann: Zuzel-Zoff um die Münchner Weißwurst. In: Bild.de. 5. Dezember 2008 (URL, abgerufen am 13. Mai 2013).