Bundesrecht

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Bundesrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Bundesrecht die Bundesrechte
Genitiv des Bundesrechts
des Bundesrechtes
der Bundesrechte
Dativ dem Bundesrecht
dem Bundesrechte
den Bundesrechten
Akkusativ das Bundesrecht die Bundesrechte

Worttrennung:

Bun·des·recht, Plural: Bun·des·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bundesrecht (Info)

Bedeutungen:

festgelegte Ordnung, die für den Bereich eines Bundesstaates gilt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Bund und Recht mit dem Fugenelement -es

Oberbegriffe:

Recht

Beispiele:

„Alle auf der Stufe von einfachen Gesetzen oder Verordnungen stehenden Rechtsvorschriften des Bundes, die vor dem 1. Jänner 1946 kundgemacht wurden und noch als Bundesrecht in Geltung stehen, treten, sofern sie nicht im Anhang zu diesem Bundesgesetz angeführt sind, mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft.“

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Bundesrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundesrecht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bundesrecht
The Free Dictionary „Bundesrecht
Duden online „Bundesrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBundesrecht
wissen.de – Lexikon „Bundesrecht
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Bundesrecht

Quellen: