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Charter-Kolonie wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Alternative Schreibweisen:
- Charterkolonie
Worttrennung:
- Char·ter-Ko·lo·nie, Plural: Char·ter-Ko·lo·ni·en
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Charter-Kolonie (Info)
Bedeutungen:
- Einst besondere Kolonie-Art (besonders in Nordamerika); eine Kolonie, bei welcher das Rechtsverhältnis zwischen dem König und der Kolonie durch eine, einer Verfassung ähnelnden, Urkunde (Charta, engl. charter) geregelt war.
Beispiele:
- Connecticut und Rhode-Island waren einmal Charter-Kolonien.
- Etwa zeitgleich und durchaus in gegenseitiger Kenntnis voneinander entwickelte sich weiter nördlich ein völlig anderer Typ englischer Kolonie: der der radikal protestantischen Charter-Kolonie.[1]
- und das Sultanat Brunei (seit 1888) als Schutzstaaten, die Kronkolonie Labuan (seit 1846), zu Brunei gehörig, und die Charter-Kolonie British North Borneo (seit 1881), nach dem Zweiten Weltkrieg, gleich Sarawak, Kronkolonie.[2]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag
„Charterkolonie“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Quellen:
- ↑ Hermann Wellenreuther, Niedergang und Aufstieg: Geschichte Nordamerikas (2004), Seite 297
- ↑ Zeitschrift für Wirtschaftsgeographie, 15.–16. Bänder (1971), Seite 145