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Charterkolonie wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Alternative Schreibweisen:
- Charter-Kolonie
Worttrennung:
- Char·ter·ko·lo·nie, Plural: Char·ter·ko·lo·ni·en
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Charterkolonie (Info)
Bedeutungen:
- Einst besondere Kolonie-Art (besonders in Nordamerika); eine Kolonie, bei welcher das Rechtsverhältnis zwischen dem König und der Kolonie durch eine, einer Verfassung ähnelnden, Urkunde (Charta, engl. charter) geregelt war.
Herkunft:
- Zusammensetzung aus dem englischen Wort charter („Charta“) und dem deutschen Wort Kolonie.
Gegenwörter:
- Kronkolonie
Oberbegriffe:
- Kolonie
Beispiele:
- Es ist in England niemandem eingefallen, zu verlangen, daß dieser Kolonialbesitz durch eine Charterkolonie übernommen, beziehungsweise, daß die dafür aufzuwendenden Kosten von Privaten aufgebracht werden.[1]
- Verwaltet wurde eine Charterkolonie durch einen von der Kompanie bestimmten Gouverneur und eine Art "Zwei-Kammer-Parlament".[2]
- Die Königin von England verlieh der »British North Borneo Company« am 7. November 1881 einen Freibrief, und seitdem ist dieses Gebiet eine Charterkolonie geblieben, eine der wenigen, die sich bis auf unsere Tage erhalten haben.[3]
- Diejenigen Kolonien, die England, seitdem Deutschland in die Kolonialpolitik eingetreten ist, erworben hat, seien sämtlich Kronkolonien, während Deutschland im Westen und Zentrum Neu-Guineas eine eigentliche Charterkolonie errichtet habe.[4]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Charta, charter, Kolonie, Kronkolonie
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „en:Charter colony“
Quellen:
- ↑ Deutsche Kolonialzeitung, redigiert von Gustav Meinecke, 3. Jahrgang, Nr. 13, 21. Juni 1890, Seite 156
- ↑ Claudia Schnurmann, Europa trifft Amerika (ISBN 978-3-8258-1907-1), Seite 76
- ↑ Alexander Supan, Die territoriale Entwicklung der europäischen Kolonien (1906), Seite 301
- ↑ Karl Wippermann, Deutscher Geschichtskalender für 1890, 1. Band, 6. Abschnitt, 1. Session des 8. Reichstags, Seite 168