Delisting

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Delisting (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Delisting
Genitiv des Delistings
des Delisting
Dativ dem Delisting
Akkusativ das Delisting

Worttrennung:

De·lis·ting, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Delisting (Info)

Bedeutungen:

deutsches Kapitalmarktrecht: Beendigung der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, was etwa auf Antrag des Emittenten oder von Amts wegen geschehen kann

Gegenwörter:

Zulassung

Unterbegriffe:

kaltes Delisting

Beispiele:

„An dieser Vertretungsmacht ändert sich auch nichts, wenn intern das Delisting einen Beschluss der Hauptversammlung erfordern sollte.“[1]
„Zuvor sei den Anteilseignern mit einer Dividendenkürzung von 80 auf fünf Cent und dem angekündigten Delisting ohnehin viel zugemutet worden.“[2]
„Ein Delisting, also ein Rückzug bislang börsennotierter Aktiengesellschaften von der Börse, kommt inzwischen auch in Deutschland immer häufiger vor.“[3]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Delisting
Wolfgang Groß: Rechtsprobleme des Delisting. In: ZHR. Nummer 165, 2001, Seite 145
BT-Drucks. 13/8933, Seite 54, 74
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalDelisting

Quellen:

  1. Wolfgang Groß: Rechtsprobleme des Delisting. In: ZHR. Nummer 165, 2001, Seite 157.
  2. DIS-Aktionäre wehren sich. In: Welt Online. 13. April 2006, ISSN 0173-8437 (URL).
  3. Michael Stöber: Die Zukunft der Macrotron-Regeln zum Delisting nach den jüngsten Entscheidungen des BVerfG und des BGH. In: Betriebs-Berater. 2014, Seite 9.