Ehehindernis

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Ehehindernis (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Ehehindernis die Ehehindernisse
Genitiv des Ehehindernisses der Ehehindernisse
Dativ dem Ehehindernis
dem Ehehindernisse
den Ehehindernissen
Akkusativ das Ehehindernis die Ehehindernisse

Worttrennung:

Ehe·hin·der·nis, Plural: Ehe·hin·der·nis·se

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ehehindernis (Info)

Bedeutungen:

Recht, Kirchenrecht: Grund oder Umstand, der das Schließen einer Ehe verbietet

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Ehe und Hindernis

Beispiele:

Zum gültigen Empfang des Ehesakramentes sind alle Getauften fähig, sofern keine aufschiebenden Ehehindernisse vorliegen.[1]
„Ein Ehehindernis ist im deutschen bürgerlichen Recht jeder Umstand, der die Ehefähigkeit eines der Verlobten verhindert. Wichtige Ehehindernisse sind fehlende Geschäftsfähigkeit, Ehemündigkeit und die Eheverbote, sowie ein Willensmangel im Erklärungsbewusstsein und im Geschäftswillen, widerrechtliche Drohungen oder Bewusstseinstrübungen.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Ehehindernis
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Ehehindernis
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ehehindernis
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalEhehindernis
The Free Dictionary „Ehehindernis
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ehehindernis
Duden online „Ehehindernis

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 850, Artikel „Ehe“
  2. Wikipedia-Artikel „Ehehindernis