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Worttrennung:
- El·tern·zeit, Plural: El·tern·zei·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Elternzeit (Info)
Bedeutungen:
- Deutschland: unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Eltern und Zeit
Beispiele:
- Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.[1]
- „Ein weiterer Punkt sind die schwangeren und sich in Elternzeit befindenden Kolleginnen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Elterngeld
Wortbildungen:
- Elternzeitgesetz, Elternzeitübertragung
Übersetzungen
Deutschland: unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes
- Wikipedia-Artikel „Elternzeit“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Elternzeit“
Quellen:
- ↑ Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 15 (2)
- ↑ Tania Kambouri: Deutschland im Blaulicht. Notruf einer Polizistin. 4. Auflage. Piper, München, Berlin, Zürich 2015, ISBN 978-3-492-06024-0, Seite 183.