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Worttrennung:
- Fahr·zeug·mo·tor, Plural: Fahr·zeug·mo·to·ren
Aussprache:
- IPA: , auch:
- Hörbeispiele: Fahrzeugmotor (Info)
Bedeutungen:
- Technik, Fahrzeugwesen: In der Regel Verbrennungsmotor, aber auch von anderer Antriebsart, zum Beispiel Elektromotor[1] oder Hybrid-/Erdgasantrieb[2] der einen Kraftwagen, ein Auto, antreibt. Selten auch für Schienenfahrzeuge
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Fahrzeug und Motor
Oberbegriffe:
- Motor, Verbrennungsmotor, Viertaktmotor
Unterbegriffe:
- Dieselmotor, Ottomotor
Beispiele:
- „Zu den Anforderungen an Fahrzeugmotoren gehören neben niedriger Leistungsmasse und geringem Raumbedarf hohe Hubraumleistung sowie niedriger Kraftstoffverbrauch, einfache Bedienung und hohe Zuverlässigkeit.“[3]
- „Gleichzeitig mit den Fahrzeugmotoren (FM) gab es von Anfang an auch fast baugleiche "Aggregatmotoren" (AM) – auch "Motoren für allgemeine Verwendung" genannt . Sie dienten als stationärer bzw. mobiler Antrieb von Generatoren, Schiffen, Lokomotiven, Triebwagen und anderem.“[4]
- „Wer Fahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, verstößt gegen § 30 Abs.1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und handelt ordnungswidrig.“[5]
Übersetzungen
- Brockhaus-Enzyklopädie. In 30 Bänden. 21. Auflage. Brockhaus, Leipzig/Mannheim 2005–2006, ISBN 3-7653-4140-1 Band 8, Seite 713 „Fahrzeugmotoren“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fahrzeugmotor“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fahrzeugmotor“
Quellen: