Fehlanzeige

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Fehlanzeige gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Fehlanzeige, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Fehlanzeige in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Fehlanzeige wissen müssen. Die Definition des Wortes Fehlanzeige wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonFehlanzeige und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Fehlanzeige (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Fehlanzeige die Fehlanzeigen
Genitiv der Fehlanzeige der Fehlanzeigen
Dativ der Fehlanzeige den Fehlanzeigen
Akkusativ die Fehlanzeige die Fehlanzeigen

Worttrennung:

Fehl·an·zei·ge, Plural: Fehl·an·zei·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fehlanzeige (Info)

Bedeutungen:

Militär: Meldung, dass ein Schuss nicht getroffen hat
angeforderte Liste ohne Eintrag
umgangssprachlich: Fehlschlag

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Wortbildungselement fehl- und dem Substantiv Anzeige

Synonyme:

besonders in Österreich: Leermeldung
Fiasko

Gegenwörter:

Bombenerfolg

Beispiele:

„Die Kreisämter haben zu diesem Zweck bis zum 15. Januar jeden Jahres eine Nachweisung über die im abgelaufenen Kalenderjahr vom Feilbieten im Umherziehen rechtskräftig ausgeschlossenen Druckschriften dem Ministerium des Innern einzureichen. Fehlanzeigen sind nicht zu erstatten.“[1]
Ich war in drei Baumärkten, um Ersatz für die kaputte Glühbirne zu finden – leider Fehlanzeige.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Fehlanzeige
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fehlanzeige
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFehlanzeige
The Free Dictionary „Fehlanzeige
Duden online „Fehlanzeige
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Fehlanzeige“ auf wissen.de
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Fehlanzeige

Quellen:

  1. Verordnung, die Vollzugsverordnung zur Gewerbeordnung betreffend. Erlassen vom Großherzogtum Hessen (zit. nach Wikisource-Quellentext „Großherzoglich Hessische AusfVO zur GewO (1912)“).