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Worttrennung:
- Fehl·be·le·gungs·ab·ga·be, Plural: Fehl·be·le·gungs·ab·ga·ben
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Fehlbelegungsabgabe (Info)
Bedeutungen:
- Amtssprache: monatliche Zahlung, die ein nicht zum Bewohnen einer Sozialwohnung berechtigter Mieter zusätzlich zur Miete zu leisten hat
Beispiele:
- „Die Fehlbelegungsabgabe für besserverdienende Mieter von Sozialwohnungen wird, wie von der Landesregierung angekündigt, Ende Juni abgeschafft.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Fehlbelegungsabgabe“
- Duden online „Fehlbelegungsabgabe“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Fehlbelegungsabgabe“ auf wissen.de
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fehlbelegungsabgabe“
Quellen:
- ↑ Ralf Euler: Fehlbelegungsabgabe läuft Ende Juni aus. In: FAZ.NET. 10. Juni 2011 (URL, abgerufen am 5. Februar 2013) .